Ist es ungerecht, dass beim Erbe der Mann zwei Anteile und die Frau einen Anteil erhält?
Bevor ich auf das Thema Erbe eingehe, möchte ich an einige Einzelheiten aus dem Koran erinnern. Im Islam sind Frau und Mann hinsichtlich der Werke völlig gleich. Die Anrede im Koran lautet ”sag den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen”. Niemand ist jemandem überlegen. Allah sagt im Vers: ”Ob Mann oder Frau, wer als Gläubiger eine rechtschaffene Tat vollbringt, den lassen Wir ohne jeden Zweifel ein schönes Leben leben, und Wir werden ihren Lohn gewiss mit dem Schönsten dessen geben, was sie getan haben.” (Sure An-Nahl, 97) Überlegenheit richtet sich nur nach der Gottesfurcht. Und diese ist bei Allah. ”Bei Allah ist der Überlegenste von euch derjenige, der (nicht nach Rasse oder Abstammung, sondern) in der Gottesfurcht am weitesten voran ist.” (Sure Al-Hudschurat, 13)
Was Frau und Mann im diesseitigen Leben unterschiedlich macht, ist ihre biologische und emotionale Beschaffenheit. Allah hat beiden Geschlechtern unterschiedliche Eigenschaften und Fähigkeiten gegeben. Diese Eigenschaften machen jedoch nicht das eine dem anderen überlegen. Der Mann ist in Dingen, die körperliche Kraft erfordern, befähigt. Die emotionale Intelligenz und die Gebärfähigkeit der Frau sind ebenfalls Eigenschaften, die der Mann nicht besitzt.
Nach dem Koran können sowohl der Mann als auch die Frau arbeiten. “Den Männern steht von dem, was sie verdient haben, ein Anteil zu (ebenso wie) den Frauen von dem, was sie verdient haben, ein Anteil zusteht.” (Sure An-Nisa, 32) Die Verantwortung für den materiellen Unterhalt des Hauses wurde jedoch dem Mann gegeben. Das bedeutet nicht, dass der Mann im Haus die leitende Stellung einnimmt. Denn Allah teilt mit, dass die Gläubigen alle ihre Angelegenheiten durch Beratung erledigen. Das gilt auch zwischen den Ehepartnern. Weil der Mann das Haus unterhält, hat er nicht das alleinige Mitspracherecht.
In Sure An-Nisa, Vers 34, sagt Allah mit dem Ausdruck ”erricalü kavvamune alennisai”: ”die Männer sorgen für die Frauen” oder ”die Männer sind für den Lebensunterhalt der Frauen verantwortlich”. Die erwähnte Frau kann Ehefrau, Schwester, Mutter, Tochter… sein.
Die Männer sorgen für die Frauen. Denn Allah hat jedem von ihnen unterschiedliche Fähigkeiten und Eigenschaften gegeben. So sind die Männer für den Unterhalt des Hauses verantwortlich… (Sure An-Nisa, 34)
Kommen wir nun zu Sure An-Nisa, Vers 11, den die Atheisten beim Thema Erbe sehr häufig zur Sprache bringen;
“Allah gibt euch hinsichtlich eurer Kinder eine Anweisung. Der Mann erhält den doppelten Anteil der Frau. “
Wenn ihr nur diesen Teil des Verses lest, ohne tief nachzudenken, ohne abzuwägen, ohne den Koran im Ganzen zu überblicken, könntet ihr meinen, die Frau werde in den Hintergrund gestellt oder unterdrückt. Dabei ist die Lage ganz und gar nicht so, wie ihr meint. Sehen wir uns nun den letzten Teil des Verses an;
“… All diese Teilungsverhältnisse kommen nach dem Vermächtnis, das der Verstorbene gemacht hat, und nach der Begleichung der Schulden. ” (Sure An-Nisa, 11)
Hier gibt es eine interessante Einzelheit, die übersehen, vielleicht auch ignoriert wurde. Wenn ihr aufgepasst habt, sagt er nicht, dass vom gesamten Erbe dem Mann zwei und dem Mädchen ein Anteil gegeben wird. Dies wird für das Geld oder das Gut gesagt, das nach dem Vermächtnis und der Begleichung der Schulden übrig bleibt. Wenn der Vater will, kann er sein Gut zwischen seiner Tochter und seinem Sohn gleich aufteilen. Oder er kann demjenigen, der sich im Alter um ihn gekümmert hat, oder demjenigen, der mehr Bedarf hat, einen größeren Anteil geben. Danach werden, falls der Vater Schulden hat, die Schulden mit seinem außerhalb des Vermächtnisses verbliebenen Geld usw… bezahlt. Ist dann noch ein Betrag übrig, wird dieser dem männlichen Kind mit zwei und dem weiblichen Kind mit einem Anteil zugeteilt.
Diese Teilung gilt für das Erbe, das der Vater seinen Kindern hinterlässt. Und beim Vermächtnis ist die Gerechtigkeit die Grundlage. Nach Sure Al-Baqara, Vers 180, wurde es zur Pflicht gemacht, dass der Mensch ein Vermächtnis macht, wenn der Tod herankommt. In Vers 182 wiederum wird gesagt, dass für den Fall, dass der Vermächtnisgeber zur Ungerechtigkeit neigt, zwischen den Parteien vermittelt werden soll.
Außerdem: Wer befürchtet, dass der Vermächtnisgeber zum Unrecht neigen oder sich versündigen werde, und zwischen den beiden (den Parteien) vermittelt und es in Ordnung bringt, auf dem liegt nun keine Sünde. Wahrlich, Allah ist vergebend, schonend. (Sure Al-Baqara, 182)
Außerdem gibt es die Teilung, die vorgenommen wird, wenn der Mann oder die Frau, die das Erbe hinterlassen, keinen Ehepartner und kein Kind haben. <!-- editor -->Hier wird in dem in An-Nisa 12 genannten Fall unter den Geschwistern des Verstorbenen, ob männlich oder weiblich, gleich geteilt.<!-- /editor -->
Wenn der Mann oder die Frau, die das Erbe hinterlassen, kein Kind und keinen Ehepartner haben, aber einen Bruder oder eine Schwester, so fällt in diesem Fall jedem von ihnen ein Sechstel zu. Sind es mehr als das, teilen sie sich ein Drittel. Diese Teilung muss nach der Verteilung der Anteile aus dem Vermächtnis und nach der Begleichung der Schulden angewandt werden, damit niemandem Schaden zugefügt wird. Dies ist eine Anweisung von Allah. (Sure An-Nisa, 12)
Nun möchte ich zu den Einzelheiten kommen, die ich im ersten Teil meines Textes gegeben habe. In Sure An-Nisa, Vers 34, stand die Bestimmung, dass der Mann für den Unterhalt der Frauen (Mutter, Ehefrau, Tochter, Schwester) verantwortlich ist. Gemäß dem Vers, dass Frau und Mann von dem, was sie verdient haben, ein Anteil zusteht, hieß es, dass auch die Frau wie der Mann arbeiten kann. Doch die Arbeit der Frau war nicht dazu da, das Haus zu unterhalten. Das Leben ist gemeinsam, selbstverständlich kann auch die Frau zum Unterhalt des Hauses beitragen. Allah aber hat der Frau in dieser Hinsicht ein Vorrecht gewährt und, wie reich sie auch sein mag, die Verantwortung für den Unterhalt des Hauses dem Mann auferlegt. Die Frau ist frei, das, was sie verdient hat, auszugeben, wie sie will.
Das Ergebnis, zu dem ich von hier aus gelangen möchte, ist folgendes;
1- Der Mann erhält beim Erbe von dem nach Vermächtnis und Schulden übrig gebliebenen Geld zwei Anteile. Aber der Anteil, den er erhält, wird ohnehin nicht nennenswert sein, Allahu alem. Denn im Islam wird alles Gut, das über den Bedarf hinaus übrig bleibt, gespendet. Das heißt, es wird an Waisen, Arme und auf dem Weg Gebliebene verteilt. Gut anzuhäufen und anzusammeln ist verboten. Das als Erbe verbleibende Gut wird vermutlich Haus, Arbeitsstätte, Auto, Weinberg und Garten, Tiere… sein.
Für den Unterhalt seiner Schwester, seiner Mutter und, wenn er heiratet, seiner Ehefrau ist der Mann verantwortlich.
2- Nach dem islamischen Recht muss der Mann bei der Heirat der Frau mehir geben. Mehir ist ein Gut oder Geld, das nicht der Familie des Mädchens, sondern direkt der Frau gegeben wird.
Wenn ihr den Koran als Ganzes betrachtet, seht ihr bei diesem Vers, der als Beleg dafür angeführt wird, dass die Frau unterdrückt wird und im Hintergrund steht, wie sehr die Frau auf Händen getragen wird. Der Islam ist das einzige System, in dem die Frau am meisten geachtet ist und ihre Rechte am meisten geschützt und behütet werden.